Allgemeine Geschäfts-bedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Centimmo, Aleksandar Dimkovski, Take Off, Gewerbepark 3, 78579 Neuhausen ob Eck (nachfolgend „Anbieter“ oder „Centimmo“ genannt) und Privatpersonen (nachfolgend „Kunden“ oder „Teilnehmer“ genannt), die über die Website des Anbieters Immobilien erwerben.
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB richten sich ausdrücklich an Privatpersonen, die kein Wohneigentum besitzen und über die Plattform von Centimmo Immobilienanteile erwerben möchten.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Centimmo bietet auf seiner Website Immobilien an, die mit vorheriger Erlaubnis des Verkäufers in 100 Anteile aufgeteilt werden. Kunden können diese Anteile reservieren. Sobald alle Anteile reserviert sind, unterstützt Centimmo die Teilnehmer bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer anderen Rechtsform nach Absprache (im Folgenden generell als „Gesellschaft“ bezeichnet).
(2) Nach der Gründung der Gesellschaft überweisen die Teilnehmer ihren Anteil (gesamt 1%, inklusive Erwerbskosten, Bearbeitungsgebühr, Kosten für Hallenanmeldung und Gesellschafts-Gründungskosten) an die Gesellschaft, die anschließend die Immobilie erwirbt.
(3) Centimmo organisiert eine Veranstaltung, bei der ein Teilnehmer per Zuteilungsverfahren ermittelt wird, der die Immobilie per Mietkauf auf 10 Jahre finanziert. Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Immobilie durch eine Schlussrate vollständig erworben werden. Die Kaltmiete fließt in die Rückzahlung ein, ebenso spätere Steuererstattungen und Abschreibungen für Abnutzung.
§ 3 Leistungen von Centimmo
(1) Centimmo vermittelt lediglich Immobilien und unterstützt die Teilnehmer bei der Gründung einer Gesellschaft. Eine Anlageberatung oder ähnliche Dienstleistungen werden nicht erbracht.
(2) Centimmo erhebt keine Maklergebühr von 3,57 %, sondern lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 1% des Immobilienwertes.
(3) Centimmo übernimmt keine Haftung für eventuelle Mängel an den Immobilien. Die Haftung liegt ausschließlich beim Verkäufer der Immobilie.
§ 4 Reservierung der Immobilienanteile
Kunden können auf der Website von Centimmo Immobilienanteile unverbindlich reservieren. Die Reservierung wird bindend, sobald alle Anteile vollständig reserviert sind.
§ 5 GbR Gründung und Verwaltung
(1) Die Teilnehmer gründen eigenständig eine Gesellschaft.
(2) Sowohl Gründung als auch Buchhaltung und Führung der Gesellschaft werden durch die Teilnehmer selbst organisiert und verwaltet. Centimmo übernimmt keine Verantwortung für die Gründung, Buchhaltung und Führung der Gesellschaft.
§ 6 Zuteilungsverfahren und Mietkauf
(1) Das Zuteilungsverfahren zur Ermittlung des Mietkäufers der Immobilie wird in einer gemieteten Gemeindehalle organisiert. Für die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens wird zunächst eine Kommission gewählt, die aus freiwilligen Teilnehmern besteht und für die Einhaltung der Regeln sorgt.
(2) Centimmo empfiehlt das nachfolgend beschriebene Modell bzw. Zuteilungsverfahren: Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, in einer bereitgestellten Box einen Betrag zwischen 1 Cent und 100 Cent (1 Euro) einzuwerfen. Nach Ablauf der Spendenzeit soll jeder Teilnehmer den gesammelten Betrag schätzen. Die Schätzung kann vor Ort oder, im Falle einer Abwesenheit, per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht eingereicht werden. Teilnehmer, die krankheitsbedingt nicht anwesend sein können, dürfen ebenfalls per E-Mail oder WhatsApp an der Schätzung teilnehmen.
(3) Der kleinste mögliche Spendenbetrag beträgt 100 Cent (1 Euro) und der größte mögliche Betrag 10.000 Cent (100 Euro). Sollte ein Teilnehmer einen Betrag höher als 1 Euro spenden, wird dieser Betrag nicht mitgezählt, sondern beiseitegelegt und später auf das Gemeinschaftskonto der Gesellschaft eingezahlt.
(4) Der Teilnehmer, dessen Schätzung am nächsten am tatsächlichen gesammelten Betrag liegt, erhält die Zuteilung der Immobilie.
(5) Alternativ zum von Centimmo vorgeschlagenen Modell können die Teilnehmer in Absprache miteinander ein anderes Zuteilungsverfahren wählen.
(6) Centimmo empfiehlt für die Finanzierung der Immobilie ein zinsloses Finanzierungsmodell. Die endgültige Entscheidung über das gewählte Finanzierungsmodell liegt jedoch ebenfalls im Ermessen der Teilnehmer.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Falle von Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datenanfertigung durch den Kunden entstanden wäre.
(4) Verjährung: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 8 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link:
https://centimmo.de/datenschutz
§ 9 Widerrufsrecht
Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Anbieter auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter
§ 10 Streitbeilegung
Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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